Durch häufiges Händewaschen, Desinfizieren der Hände, das Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen und Kontakt mit hautbelastenden Stoffen wie z. B. Reinigungsmitteln am Arbeitsplatz kann es zum Auftreten von Rötungen, Juckreiz sowie rauer und rissiger Haut an den Händen kommen. Diese Hautveränderungen werden Handekzem genannt.
Die Hautbarriere ist gestört und Allergene können beim direkten Hautkontakt leichter in die Haut eindringen. Dies kann in einigen Fällen zur Entwicklung einer Allergie z. B. auf Fischeiweiß führen.
Anfänglich kommt es häufig zum Auftreten von Juckreiz an den Händen und/oder Unterarmen bei Kontakt mit dem spezifischen Nahrungsmittel. Auch Quaddeln können an den Kontaktstellen auftreten. Im weiteren Verlauf treten Ekzemen nach dem Kontakt auf bzw. es kommt zu einer Verschlechterung von bereits vorhandenen Ekzemen. Die Symptome können sich aber auch ausweiten, so dass beispielsweise bei der Verkostung oder dem Genuss des spezifischen Nahrungsmittels, z. B. Fisch, Quaddeln am ganzen Körper, Atemnot oder auch Kreislaufprobleme auftreten können.
Das Krankheitsbild der durch Hautkontakt mit Nahrungsmitteln beschriebenen Symptome nennt sich Kontakturtikaria-Syndrom / Proteinkontaktdermatitis. Häufig sind junge Menschen im Beruf betroffen; oftmals leiden sie bereits schon vorbestehend an einem Handekzem und in ihrer Krankengeschichte finden sich sehr oft Hinweise auf eine bekannte Neurodermitis.
Verschiedene Nahrungsmittel können dieses Krankheitsbild auslösen – z. B. Fisch und Meeresfrüchte, gelegentlich Fleisch, seltener Obst, Gemüse, Getreideprodukte, Gewürze und Enzyme. Bekannt ist, dass bei Betroffenen immer der Kontakt zum gleichen Nahrungsmittel die Erkrankung verursacht.
Betroffene sollten sich bei einer vermuteten Überempfindlichkeit der Haut auf Nahrungsmittel wie Fisch, Fleisch, Mehle, Gewürze und weiterer Auslöser oder bereits geringen Hautveränderungen (z.B. raue Haut, Juckreiz, Rötung) an den Betriebsarzt oder an eine Hautärztin wenden, damit entsprechende Untersuchungen und Testungen durchgeführt werden können.
Eine frühzeitige Diagnosefindung ist wichtig, damit unverzüglich geeignete Präventionsmaßnahmen am Arbeitsplatz (und auch im privaten Umfeld) eingeleitet beziehungsweise optimiert werden können (strikte Allergenvermeidung, je nach vorliegenden Beschwerden ggf. kein weiterer Verzehr, ggf. keine Verkostungen mehr, weiterhin: Nutzung technischer Hilfsmittel sowie kurzzeitiges Tragen von Nitril-Einmalhandschuhen bei Kontakt zum Auslöser). Mitunter ist die Verordnung einer sogenannten Notfallmedikation bei versehentlichem Allergenkontakt erforderlich. Sieht die Ärztin oder der Arzt einen Zusammenhang zwischen der Hautveränderung und der beruflichen Tätigkeit, meldet sie oder er mit Einverständnis der oder des Betroffenen diesen Verdacht der Berufsgenossenschaft.
Hiermit wird das „Hautarztverfahren“ eingeleitet: Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, unterstützt die BGN, um Erkrankten einen Verbleib am Arbeitsplatz zu ermöglichen. Dies beinhaltet in der Regel eine ärztliche Therapie, die Optimierung der Arbeitsschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz sowie die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Hautschutzseminar.
Lässt sich der Kontakt am Arbeitsplatz nicht vermeiden oder kommt es zu einer Verschlimmerung der Erkrankung, kann auch eine berufliche Neuorientierung angezeigt sein. In diesem Fall wird eine Rehamanagerin oder ein Rehamanager der BGN beratend zur Seite stehen.
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