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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

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Mehlstaub vermeiden, Wirksamkeit der Maßnahmen durch die BGN bestätigen lassen 

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Andreas Blei (BGN-BEM-Koordinator)

Betrieb­liches Ein­gliederungs­management

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Besprechung mehrerer Personen an einem Tisch auf dem Dokumente liegen und ein Laptop

Neufassung der DGUV Vorschrift 2

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Die Aufsichtsperson führt ein Gespräch mit den Restaurantinhabern

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Mitgliedschaft und Beitrag
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Prävention / Betriebsbetreuung
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Unfall / Berufskrankheiten / Leistungen
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weitere Kontaktmöglichkeiten

Alle Unfälle während der Arbeit oder auf dem Weg von oder zur Betriebsstätte müssen der zustän­digen BGN-Regionaldirektion gemeldet werden.

Die Unfallanzeige erfolgt digital über das Serviceportal der DGUV oder das Extranet.

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