Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung (schwer-)behinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt ihre Interessen im Betrieb oder der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten sind grundsätzlich im Sozialgesetzbuch (Neuntes Buch, § 178 SGB IX) geregelt.
Wissen, worauf es im SBV-Alltag ankommt:
Auf Sie als Schwerbehindertenvertreter warten viele spezielle Aufgaben und Anforderungen. Um Sie dabei effektiv zu unterstützen, bietet Ihnen die BGN praxisnahe und kompetente Qualifizierungsangebote an.