Prüfung elektrischer Betriebsmittel
Knicke und Krangeln in Stromkabeln kennt eigentlich jeder. An mögliche Gefahren denken dabei die wenigsten. Dabei sind sie der Anfang vom Ende der Leitungen und führen oft zu Beschädigungen. Ob das dann böse ausgeht, hängt oft vom Zufall und Faktoren wie dem Fußboden, den Schuhen, der Kleidung oder auch der Luftfeuchte ab.
Elektrische Betriebsmittel müssen in einwandfreiem Zustand sein. Alles andere ist gefährlich. Damit im Betriebsalltag keine riskanten Situationen durch äußere Einflüsse wie Materialalterung, Beschädigungen, Nässe oder Staub entstehen, sind wiederkehrende Prüfungen erforderlich.
Wer prüft wie und wann?
Wie man das macht und was dazu erforderlich ist, steht in der BGN-Arbeitssicherheits-Information „Elektrischer Strom – Gefahren und Schutzmaßnahmen“ (BGN ASI 3.10). Drei große „W“ bestimmen das Vorgehen:
Wer prüft?
Elektrische Betriebsmittel prüft eine befähigte Person. Die erforderlichen Fachkenntnisse gründen auf einer elektrotechnischen Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnaher beruflicher Tätigkeit.
Wie wird geprüft?
Die befähigte Person überprüft den ordnungsgemäßen Zustand elektrischer Arbeitsmittel und ist für die sichere Durchführung dieser Aufgabe verantwortlich. Bemerkenswert: Sie unterliegt bei der Prüfung keinen fachlichen Weisungen und darf wegen dieser Tätigkeit nicht benachteiligt werden.
Wann wird geprüft?
Ausschlaggebend ist immer die betriebliche Situation. Was erforderlich ist, also Fristen und Zeitabstände zwischen den Prüfungen, legen Unternehmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung fest. Die BGN ASI 3.10 ist dabei eine gute Hilfe.
Die Prüfergebnisse müssen dokumentiert und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Das geht auch elektronisch. Eine Prüfplakette am Gerät lässt die Prüfung erkennen.
Weitere Informationen
BGN-Arbeitssicherheitsinformation (ASI) 3.10 „Elektrischer Strom – Gefahren und Schutzmaßnahmen“
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