Raus aus der Gefahrenzone!
Mal wird der Mitarbeiter eines Autoscooters angefahren, ein anderer von Gondeln getroffen, ein dritter gerät bei Reparaturen unterhalb eines Fahrgeschäfts in dessen Antrieb – an Fahrgeschäften kommt es immer wieder zu schweren und zu tödlichen Arbeitsunfällen. Von den vielen Beinahe-Unfälle, in denen es „gerade nochmal gut gegangen“ ist, ganz zu schweigen.
Eine Frage sollten sich also alle Fahrgeschäftsbetreiber stellen, wenn sie die Fahrt starten wollen: Wo halten sich gerade meine Beschäftigten auf? Und schon vorher: Was kann ich tun, um unfallträchtige Situationen zu vermeiden? Wo kann es rund um mein Fahrgeschäft gefährlich werden? Und ganz konkret: Sind die Sicherheitsabstände überall ausreichend?
Ein guter Weg zu mehr Sicherheit sind klare Regeln für Betrieb und Mitarbeiter:
es sollen Aufenthaltsorte in sicheren Bereichen festgelegt sein, an denen sich das Personal während der Fahrt aufhalten muss,
in Gefahrenbereichen darf sich niemand aufhalten. Das gilt auch für solche Bereiche, die zumindest für die Gäste ohnehin gesperrt sind,
grundsätzlich darf niemand im Stehen mitfahren, gleich gar nicht auf schnelleren Fahrgeschäften.
Bereiche unter dem Fahrgeschäft müssen unzugänglich sein,
Wartungen oder Reparaturen während des Betriebs sind absolutes „no go!“
Sind solche Regelungen getroffen, müssen Betreiber ihre Beschäftigten darin unterweisen. Eindeutige Anordnungen und Erklärungen, warum die Regelungen getroffen werden, sorgen für klare Verhältnisse. Dass sie überwacht und durchgesetzt werden müssen, versteht sich von selbst.
Weitere Informationen
BGN-Arbeitssicherheitsinformation (ASI) 10.7 „Arbeitsbedingungen in Schausteller- und Zirkusbetrieben sowie in Zelthallen verbessern"
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