Jedes Betriebsratsmitglied hat das Recht, für seine Betriebsratsarbeit freigestellt zu werden. Dies gilt auch für Fort- und Weiterbildungen. Um das notwendige Rechtswissen zu erlangen, haben die Betriebsratsmitglieder das Recht, Seminare zu besuchen. Denn nur mit dem entsprechenden Wissen kann ein Betriebsrat seinen Aufgaben als Mitarbeitervertreter nachkommen, die Interessen der Arbeitnehmer vor dem Arbeitgeber vertreten und diesen bei personellen Entscheidungen beraten und mitbestimmen.
Durch die BGN-Qualifizierungsangebote gelangen neugewählte Betriebsratmitglieder schnell zum Grundlagenwissen – praxisnah und leicht verständlich. Und wiedergewählte Arbeitnehmervertreter/innen erhalten Spezialwissen zu allen Themen, mit denen sie bei ihrer Betriebsratsarbeit in Berührung kommen können.