21.04.2018, 17:10 Uhr
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ASD*BGN
Der Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Dienst der BGN
Alle Unternehmen, die der BGN angeschlossen sind, müssen sich um die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung ihres Betriebes nach den gesetzlichen Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) kümmern. Aber wie? Eine eigene Sicherheitsfachkraft oder einen eigenen Betriebsarzt, wie er in größeren Betrieben zu finden ist, ist in kleinen und mittelständischen Unternehmen aufgrund fehlender organisatorischer Möglichkeiten und aus Kostengründen häufig nicht praktikabel. Weit verstreut gelegene Niederlassungen eines Unternehmens stellen weitere organisatorische Hürden dar.
Es bleibt die Möglichkeit, die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung als Dienstleistung bei freien Diensten, selbstständigen Sicherheitsingenieuren bzw. Betriebsärzten einzukaufen oder beim ASD*BGN. Er bietet den der BGN angeschlossenen Betrieben die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Regelbetreuung an.
Die BGN stellte sich einen Beratungsdienst vor, der sich in den einzelnen Branchen auskennt. Das ist beim ASD*BGN gewährleistet. Er nutzt die arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Erkenntnisse über mögliche Gefährdungen und sinnvolle Schutzmaßnahmen, die die BGN in den einzelnen Branchen gesammelt hat. Auf diese Weise lassen sich Rationalisierungs- und Synergie-Effekte erzielen, die sich in hohem Maße kostendämpfend auswirken.
Ebenso positiv auf die Kosten wirken sich die kurzen Wege der beauftragten Dienstleister in die Betriebe aus. Der ASD*BGN verfügt über ein bundesweites Netz externer Dienstleister, welche in seinem Auftrag die ASD-Mitgliedsbetriebe betreuen. Jedes Unternehmen findet so einen Dienstleister in seiner Nähe, der die Betreuung im Betrieb durchführt und zudem die regionalen Besonderheiten kennt.
Seit vielen Jahren arbeiten hier Fachleute aus verschiedenen Bereichen zusammen, die gesundheitliche Probleme und Risiken ganzheitlich angehen. Auch der ASD*BGN bietet ganzheitliche Lösungen, da die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung aus einer Hand kommt. Sichergestellt wird das durch die Zusammenarbeit der beauftragten Betriebsärzte und Sicherheitsingenieure mit den Koordinationsstellen des ASD*BGN. Hier werden Maßnahmen koordiniert und die beauftragten Dienstleister mit dem notwendigen Branchen-Know-how versorgt. Sie werden geschult und in Veranstaltungen über neueste Erkenntnisse und Entwicklungen informiert. Auf diese Weise bietet der ASD*BGN eine kontrollierte und durchgängig hohe Betreuungsqualität.
Darüber hinaus stellen die Koordinationsstellen (siehe Kasten) den Dienstleistern und Betrieben branchenspezifisch aufbereitete Informationen zu einzelnen Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zur Verfügung, die sie bei ihren Arbeits- und Gesundheitsschutzaufgaben unterstützen.

Arbeitssicherheitstafel in Betriebsraum
Zwei Dienstleistungen in einem Servicepaket - das bietet der Arbeitsmedizinische und Sicherheitstechnische Dienst der BGN (ASD*BGN). Der Dienst der BGN deckt die Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 in Form einer kombinierten Betreuungsleistung für seine Mitglieder ab. Er richtet sich insbesondere an die Betriebe, die der Regelbetreuungspflicht unterliegen.
Alle Unternehmen, die der BGN angeschlossen sind, müssen sich um die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung ihres Betriebes nach den gesetzlichen Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) kümmern. Aber wie? Eine eigene Sicherheitsfachkraft oder einen eigenen Betriebsarzt, wie er in größeren Betrieben zu finden ist, ist in kleinen und mittelständischen Unternehmen aufgrund fehlender organisatorischer Möglichkeiten und aus Kostengründen häufig nicht praktikabel. Weit verstreut gelegene Niederlassungen eines Unternehmens stellen weitere organisatorische Hürden dar.
Es bleibt die Möglichkeit, die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung als Dienstleistung bei freien Diensten, selbstständigen Sicherheitsingenieuren bzw. Betriebsärzten einzukaufen oder beim ASD*BGN. Er bietet den der BGN angeschlossenen Betrieben die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Regelbetreuung an.
Branchenspezifisch und kostengünstig
Der ASD*BGN ist die Antwort der BGN auf die gesetzlichen Vorschriften. Die Selbstverwaltungsorgane der BGN wollten insbesondere die kleineren und mittelständischen Mitgliedsbetriebe bei der geltenden Beratungspflicht unterstützen - und das in einem praktikablen Rahmen und zu vernünftigen Konditionen.Die BGN stellte sich einen Beratungsdienst vor, der sich in den einzelnen Branchen auskennt. Das ist beim ASD*BGN gewährleistet. Er nutzt die arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Erkenntnisse über mögliche Gefährdungen und sinnvolle Schutzmaßnahmen, die die BGN in den einzelnen Branchen gesammelt hat. Auf diese Weise lassen sich Rationalisierungs- und Synergie-Effekte erzielen, die sich in hohem Maße kostendämpfend auswirken.
Ebenso positiv auf die Kosten wirken sich die kurzen Wege der beauftragten Dienstleister in die Betriebe aus. Der ASD*BGN verfügt über ein bundesweites Netz externer Dienstleister, welche in seinem Auftrag die ASD-Mitgliedsbetriebe betreuen. Jedes Unternehmen findet so einen Dienstleister in seiner Nähe, der die Betreuung im Betrieb durchführt und zudem die regionalen Besonderheiten kennt.
ASD*BGN: Verwaltung und Koordinationsstellen |
Service-Telefon |
Fon 06 21/44 56-26 78 |
ASD*BGN-Verwaltung |
68165 Mannheim Dynamostraße 7-11 Fon 06 21/44 56-26 78 Fax 0800 197755 317-111 asd@bgn.de |
Koordinationsstellen |
68165 Mannheim Dynamostraße 7-11 Fon 06 21/44 56-32 70 Fax 0800 197755 317-222 asd-kos-mannheim@bgn.de |
82110 Germering Streiflacher Straße 5a Fon 0 89/8 94 66-59 71 Fax 0800 197755 317-333 asd-kos-muenchen@bgn.de |
59174 Kamen-Heeren Südfeld 1 a Fon 0 23 07/9 24 88-30 Fax 0800 197755 317-444 asd-kos-kamen@bgn.de |
14480 Potsdam Eleonore-Prochaska-Straße 11 Fon 03 31/6 49 58-20 Fax 0800 197755 317-555 asd-kos-potsdam@bgn.de |
Betreuung aus einer Hand
Als Spezialist für die Betriebe im Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststättengewerbe arbeitet der ASD*BGN branchenspezifisch, bedarfsgerecht und umfassend. Arbeitsschutzprobleme im Betrieb haben oftmals komplexe Ursachen-Wirkungs-Zusammenhänge. Diese Probleme rein aus sicherheitstechnischer Sicht oder ausschließlich arbeitsmedizinisch lösen zu wollen, würde häufig zu kurz greifen bzw. unbefriedigende Ergebnisse bringen. Eine solche Herangehensweise widerspräche auch dem multidisziplinären Präventionsansatz der BGN.Seit vielen Jahren arbeiten hier Fachleute aus verschiedenen Bereichen zusammen, die gesundheitliche Probleme und Risiken ganzheitlich angehen. Auch der ASD*BGN bietet ganzheitliche Lösungen, da die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung aus einer Hand kommt. Sichergestellt wird das durch die Zusammenarbeit der beauftragten Betriebsärzte und Sicherheitsingenieure mit den Koordinationsstellen des ASD*BGN. Hier werden Maßnahmen koordiniert und die beauftragten Dienstleister mit dem notwendigen Branchen-Know-how versorgt. Sie werden geschult und in Veranstaltungen über neueste Erkenntnisse und Entwicklungen informiert. Auf diese Weise bietet der ASD*BGN eine kontrollierte und durchgängig hohe Betreuungsqualität.
Darüber hinaus stellen die Koordinationsstellen (siehe Kasten) den Dienstleistern und Betrieben branchenspezifisch aufbereitete Informationen zu einzelnen Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zur Verfügung, die sie bei ihren Arbeits- und Gesundheitsschutzaufgaben unterstützen.